Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der am 28. 8. 1970 in Frankfurt gegründete Club führt den Namen MG Car Club Deutschland e.V. Er hat seinen Sitz in Frankfurt und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Frankfurt eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Ziele Der Club betätigt sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig i.S. der §§52 ff. der Abgabenordung. Der Club fördert den Motorsport und führt hierzu insbesondere unter Beachtung der nationalen sportgesetzlichen Regeln und Bestimmungen der sporthoheitlichen Organisationen selbst Veranstaltungen durch. Der Club führt Maßnahmen durch, die ihm zur Hebung der allgemeinen Verkehrssicherheit geeignet erscheinen. Mittel des MGCC sind nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden. Die Mitglieder dürfen keinerlei Gewinnanteile oder in ihrer Eigenschaft als Clubmitglied sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Der MGCC begünstigt keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des MGCC fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Der Verein ist

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